Die Antwort mag intuitiv klar erscheinen: «Meine Gedanken sind mein Eigentum und können mir nicht weggenommen werden.» Doch wissen wir, Meinung ist nicht Tatsache und kann weder subjektiv noch objektiv hinreichend begründet werden. Glauben wir also nur oder wissen wir tatsächlich, ob unsere Meinung unser Eigentum ist?
Die Frage ist jedoch viel komplexer, denn sie thematisiert gleich zwei zentrale Werte unserer Gesellschaft: Die Meinungsfreiheit und das Eigentum. Wie viele Menschen waren in der Vergangenheit bereit, für ihre freie Meinung zu sterben und wie viele für ihr Eigentum zu töten? Die beiden Grundrechte sind denn auch in der Bundesverfassung in den Artikeln 16 und 26 verankert.
Unsere Meinung bestimmt unser Handeln und unsere Entscheidungen. Somit ist sie schliesslich eine zentrale Komponente unserer Persönlichkeit. Alles, was unser Leben definiert, wird durch unsere Meinung bestimmt: Wo wir arbeiten, ob wir ein Unternehmen gründen, mit wem wir unsere Freizeit verbringen, wie wir unsere Freizeit verbringen, um nur einige Beispiele zu nennen. All unsere Entscheidungen werden durch unsere Meinung zu einer Situation, Sache, einem anderen Menschen, uns selber oder einer beliebigen Kombination dieser Faktoren bestimmt.
Eigentum wird durch eine beliebige Verfügungsgewalt durch einen Eigentümer definiert. In Folge dessen kann ich mit meiner Meinung machen, was ich will. Sie für mich behalten, mich frei äussern oder meine Meinung ändern. Ich verfüge frei darüber. Bis vor ein paar Jahren war dies unbestritten, doch wie sieht es heute aus im Zeitalter von «Machine Learning», «Artificial Intelligence» und «Big Data Analytics»?
Durch die systematische Aufbereitung unserer Daten werden einzelne getroffene Entscheidungen erfasst, aus der Summe kann schliesslich unsere Meinung rekonstruiert werden. So haben Dritte mehr Zugriff auf unsere Meinung – einem zentralen Element unserer Persönlichkeit – als wir uns oft bewusst sind. Das ist ein schwerwiegender Eingriff in unsere Intimsphäre als wenn ein Einbrecher in unserem Schlafzimmer stünde. Denn wenn ein Dritter meine Meinung besser kennt als ich selbst, kann er auch die Kontrolle über meine Meinung übernehmen und sie entsprechend steuern.
Das hat nun auch die Politik erkannt und entsprechend gehandelt: Am 25. Mai ist in der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Diese markiert einen wichtigen Meilenstein im Konsumentenschutz, denn sie bewahrt die Bürger nicht nur vor dem Missbrauch persönlicher Daten sondern schützt auch ihr Eigentum an der eigenen Meinung.
Die neuen Regelungen sind für alle Unternehmen gleichermassen eine Herausforderung. Für Startups bieten sie insbesondere auch grosse Chancen, um gleich von Beginn weg einen nachhaltigen Umgang mit Informationen vorzuleben, damit alle Stakeholder gleichermassen daraus einen Nutzen erhalten und ihre Grundrechte respektiert werden. Es geht dabei auch um eine gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmer gegenüber den Bürgern – bei der gerade junge innovative Firmen ein Vorbild darstellen – und nicht zuletzt um ein nachhaltiges Engagement und den Unternehmenserfolg.